| Aufgabenbereich |
| 1. Förderung und Überwachung des BayDSG und andere Vorschriften über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung, komplizierte Rechtsfragen lösen |
| 2. Datenschutzrechtliche Freigabe automatisierter Verfahren vor dem erstmaligen Einsatz oder der wesentlichen Änderung |
| 3. Führung des behördlichen Verfahrensverzeichnisses |
| 4. Beratung der Beschäftigten in Fragen des Datenschutzes |
| 5. Ansprechpartner für den Landesbeauftragten für den Datenschutz |
| 6. Prüfung der Datensicherungsmaßnahmen |
| 7. datenschutzrechtliche Begleitung größerer DV-Projekte |
| 8. Beantwortung von Anfragen der Bürger über gespeicherte Daten nach Art. 10 BayDSG |
| 9. Benachrichtigung der Betroffenen über die Datenerhebung |
| 10. Beratung der Geschäftsleitung über organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung |
| 11. Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis |
| 12. Vertretung der Gemeindeverwaltung in datenschutzrechtlichen Fragen |