Bekanntmachung - Verunreinigungen durch Hundekot
Der Hund gilt für viele Menschen als der beste Freund. Er ist auch Spielgefährte für unsere Kinder und Begleiter unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihre Lieblinge und verhalten sich rücksichtsvoll, indem sie die "Hinterlassenschaften" ihres Tieres beseitigen. Dennoch gibt es leider auch viele Hundehalter, die sich dieser Selbstverständlichkeit entziehen und sich trotz der Verpflichtung zur unverzüglichen Beseitigung des Hundekots, nicht an die rechtlichen Regelungen halten.
Das Stadtbild wird beeinträchtigt und in Kothaufen zu treten ist nicht jedermanns Vergnügen.
Für ein gutes Miteinander ist gegenseitiges Respektieren und Rücksichtnahme unumgänglich.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf § 4 Abs. 1 Buchst. a der Hundehaltungsverordnung der Stadt Hammelburg, wonach Straßen, Gehwege und Grünanlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden dürfen. Wir bitten daher alle Hundehalterinnen bzw. Hundehalter, etwaige Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
Sofern Sie den genannten Verpflichtungen zuwiderhandeln, verhalten Sie sich ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße von 30,00 € rechnen.
Darüber hinaus bitten wir auch um Beachtung der Anleinpflicht gem. § 1 in Verbindung mit § 6 der Hundehaltungsverordnung der Stadt Hammelburg für die dort genannten Hunderassen.
Für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme im Zuge eines sauberen Stadtbildes bedanke ich mich.
Hammelburg, 23.09.2010
Stadt Hammelburg, gez. Ernst Stross, Erster Bürgermeister
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2) Bekanntgaben
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